AVB von Becker & Becker-Schulmeister
Allgemeine Vermietungsbedingungen (AVB)
1. Geltung, unterschriftslose Mietungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vermietungen zwischen den Privatleuten Ulrich Becker und Andrea Becker-Schulmeister(Vermieter) und Ihnen als Mieter und werden damit Bestandteil unseres Mietvertrages. Diese AVB gelten vorrangig etwaiger entgegenstehender AGB. Abweichungen bedürfen der Schriftform.Sämtliche Verträge über die Vermietung von Wohnmobilen stellen Mietverträge dar. Es werden keine Reiseverträge geschlossen, weder direkt noch indirekt. Es wird bereits vorab festgelegt, dass der fortschreitende Gebrauch des Mietobjekts über die vereinbarte Zeit hinaus keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses darstellt.Die Parteien erkennen alle Dokumente (bspw. das Übernahme- und Übergabeprotokoll) auch ohne Unterschrift als verbindlich an.2. Mindestalter, Fahrerlaubnis, andere Fahrer, BuchungsvorgangDas Mindestalter zum Führen aller Mietfahrzeuge beträgt 18 Jahre. Nach der Buchung werden Ihr Personalausweis und Ihr Führerschein per App überprüft. Dies erspart Ihnen sämtliche Wartezeiten bei Abholung. Der Mieter bestätigt bei der Anmietung die bestehende, gültige Fahrerlaubnis derKlasse B oder gleichwertig (bis 3,5 Tonnen), die bei Anmietung seit mindestens 1 Jahr erworben sein muss. Junge Mieter im Alter zwischen 18 und 20 Jahren müssen ebenfalls mindestens ein Jahr imbesitzt der Führerscheinklasse B oder gleichwertig (bis 3,5 Tonnen) sein. Fahrer im Alter von 18-20 Jahren müssen zusätzlich das Jungfahrerpaket für 4,99 € pro Tag dazubuchen. Sollte der Mieter das Fahrzeug anderen Fahrern zur Verfügung stellen, so haftet dieser in allen Fällen, sowie für eigenesVerschulden. Dem Mieter obliegt dabei auch die Pflicht der Feststellung des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des anderen Fahrers. Sollte sich die Gültigkeit der Fahrerlaubnis des Mieters oder desangegebenen Hauptfahrers als nicht bestehend erweisen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass der Mieter für eine andere Person bucht sind die entsprechendenDaten des einzutragenden Dritten (des Hauptfahrers) anzugeben.Im Rahmen der Buchung ist aus rechtlichen Gründen die Feststellung der Identität und der Fahrerlaubnis erforderlich. Wir verwenden hierzu den Drittanbieter IDnow GmbH, Auenstraße 10080469 München, der diese Feststellung per App vornimmt. Der Mieter wird im Buchungsprozess auf den Service des Drittanbieters weitergeleitet und durch diesen legitimiert, damit die Buchung ermöglicht werden kann.
Preise und Freikilometer Es gilt der beim Online-Vertragsabschluss angegebene Preis für die gesamte Mietdauer. Es besteht eine Kilometerbegrenzung von 300 km pro Miettag. Diese kann durch Buchung entsprechender Kilometerpakete geändert werden. Das Entgelt für nicht gebuchte Mehrkilometer richtet sich nach der gebuchten Fahrzeugkategorie. Die Buchungszeit beträgt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Anmietung. Fällt die Rückgabe innerhalb eines Miettages in einen kürzeren Zeitraum als die letzten begonnenen 24 Stunden des Miettages, so gilt der Miettag dennoch als vollständiger Tag (angebrochene 24 Stunden).
4. Rückgabe Das Fahrzeug wird wieder zum Abholungsstandort Friedhofstr. 28 in 40822 Mettmann zurückgegeben, fällt nach einer Stunde Verzug an, wird eine weiterer Tag in Rechnung gestellt. Sollten durch die verspätete Rückgabe weitere Kosten anfallen (zum Beispiel der Ausfall einer Weitervermietung),so müssen diese ebenfalls an den Mieter weitergeleitet werden, es sei denn, es wäre konkret eine Schadenminderung durch den Vermieter billigerweise möglich gewesen. In diesem Falle ist nur der geminderte Schaden zu ersetzen
Reinigung und Verhalten in Mietstation; Vertragsstrafen und Pauschalen Die Außenwäsche wird durch unsere Mitarbeiter durchgeführt und ist Pflichtbestandteil einerBuchung. Die Kosten für die Außenreinigung müssen vom Mieter getragen werden. Außer es wird ein anderer Platz zur Rückbringung genannt.
Innenreinigung erfolgt auf Wunsch durch uns oder den Mieter. Von der gebuchten Innenreinigung ist jede Form von Kernverschmutzung (z.B. Polsterreinigung) ausgenommen.Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Fahrzeug ist mit leerer Toilettenkassette sowie leerem Abwassertank zurückzugeben. Der Kraftstofftank wird, wie bei Abholung, kurz voraufleuchtender Warnleuchte (Reserve) zurückgegeben.Bei Zuwiderhandlung erheben wir folgende Pauschalen:▪ Fahrzeug mit leuchtender Kraftstoffwarnleuchte zurückgegeben: 20,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)▪ Mülleimer und/oder Kühlschrank nicht geleert -50,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)▪ Abwassertank nicht geleert (bitte auch ablassen, wenn die Anzeige 0% zeigt):100,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)▪ Toilettenkassette nicht geleert:200,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)▪ Rauchen im Fahrzeug:500,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)▪ Ablassen von Abwasser / Entleerung der Toilettenkassette auf dem Gelände derMietstation:1000,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer▪ Abstellen des eigenen Fahrzeuges ohne Buchung eines PKW-Stellplatzes:15,- EUR pro Tag (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
Das Fahrzeug ist mit der s.g. AdBlue® Technologie ausgestattet,
so gelten die Vorschriften einschließlich der Pauschalen für Zuwiderhandlungen ebenso für die vollständige Auffüllung desAdBlue®- Tanks. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriftenund sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte,denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Die Vermieter Becker & Becker-Schulmeister dann zzgl. einer Aufwandspauschale für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für dieBearbeitung Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung vonwährend der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an denVermieter richten, von 20,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer an den Mieter weiterberechnen. DemVermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
6. Widerruf - Wir möchten darauf hinweisen, dass für Fahrzeugmietverträge trotz Onlineabschluss kein gesetzlichesWiderrufsrecht besteht (siehe §312g Absatz 2 Nr. 9 BGB). Es besteht lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung oder Stornierung, hierbei sind die Stornierungsbedingungen zu beachten.
Dem Mieter ist es möglich, durch Nennung eines neuen Hauptfahrers den abgeschlossenen Mietvertrag auch für entsprechende Personen nutzbar zu machen. Wir behalten uns das Recht vor,sich das Recht vor, Außenflächen des Wohnmobils mit Werbeinhalten von Kooperationspartnern zubelegen.
8. Kaution und Fälligkeit des Mietpreises33% des Mietpreises sind bei Buchung zu entrichten. Die übrigen 67% des Mietpreises sind bisspätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als14 Tage, wird der Gesamtmietpreis sofort fällig.Hinzu kommt die Zurverfügungstellung einer Kaution in Höhe von 1.200,00 EUR spätestens 5 Tage vor Beginn der Reise. Liegen zwischen Buchung und Reise weniger als 5 Tage, wird die Kaution sofort fällig.Die Kaution wird nach erfolgter Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand innerhalb von 5Werktagen auf die dafür angegebene Bankverbindung erstattet, falls das Fahrzeug in vertragsgemäßenZustand zurückgegeben wurde. Die Prüfung des Fahrzeugs erfolgt durch die Stationsmitarbeiter. DieAbrechnung von Schäden erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Werktagen nach Ende des zu Grundeliegenden Mietvertrages. Alle Schäden, die durch den Mieter nicht durch entsprechende Fotos/Videoseinwandfrei als nach der Anmietung entstanden klassifizieren können oder nicht bei Übernahme alsdurch uns unentdeckte Vorschäden gemeldet wurden, müssen wir leider als vom Mieter verursachtansehen.
9. Rücktrittsmodul, InnenraumschutzmodulDas angebotene Rücktrittsmodul stellt keine Versicherungsleistung dar, sondern wird alseigenständiger Buchungsposten durch Roadfans berechnet. Der Schutz gilt für Krankheiten, die demMieter oder dem vorgesehenen und angegebenen Fahrer vor Fahrtantritt aber nach Buchung, treffenund das Antreten einer Buchung medizinisch ausschließen. Die Krankheiten dürfen daher vor derBuchung noch nicht bestanden haben. Hierbei zählt das positive Wissen auf Seiten des Buchenendenoder des vorgesehenen und angegebenen Fahrers vor der Buchung. Ausgeschlossen ist der Schutz fürkriegerische Ereignisse und inländische Unruhen.Das angebotene Modul „Innenraumschutz“ stellt keine Versicherungsleistung dar, sondern wird alseigenständiger Buchungsposten durch Becker & Becker-Schulmeister berechnet.Das Modul deckt Schäden im Innenraumbereich ab, die nicht Kaskoschäden sind. Der Schutz wirdohne anzurechnende Selbstbeteiligung und ohne Höchstgrenze angeboten und ist daher umfassend.Ausgeschlossen werden lediglich vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden durch Haustiere,Betankungsschäden (gemeint sind sämtliche Tanks, auch der Abwasser- und Frischwassertank) sowieHandlungen, die pauschale Vertragsstrafen nach Punkt 5 dieser AVB regeln.
10. Unbefugter GebrauchDem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leichtentzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigenStraftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zurWeitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über denvertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenemGelände.Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen.Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. DerBetriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck sind zu überwachen. DerMieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicheremZustand befindet.
Mehrwertsteuer) als Stornierungskosten berechnet.
Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Mietbeginn werden 25% des Gesamtpreises als Stornokosteneinbehalten, bis 15 Tage vor Mietbeginn steigt der Prozentsatz auf 50%, bis zum
Unfallbericht - Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs-, Vandalismus- oder Wildschadensofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei wie oben genannten Schadenereignis ist der im Fahrzeug und im Online-Kundenkonto befindlicheeuropäische Unfallbericht auszufüllen und dem Vermieter unaufgefordert als Scan per Mail zuzuschicken.Der Mieter hat die Unfallmeldung unverzüglich zu erbringen. Aufklärungsschwierigkeiten, die aufgrundder nicht sofortigen Meldung an die Vermieterin entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
12. AuslandAuslandsfahrten sind gestattet, solange es sich um das europäische Ausland handelt. Eine Fahrt in die Länder östlich Polens, der Tschechischen Republik, Österreichs und Kroatiens liegen, nur nachGenehmigung in Textform durch den Vermieter möglich sind. Landesspezifische Regularien, die denStraßenverkehr betreffen, müssen vor Beginn der Reise von dem Mieter in Erfahrung gebracht werden.
13. Mängel - Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sindausgeschlossen. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat derMieter unverzüglich in Textform gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprücheaufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist einnicht offensichtlicher Mangel.Für Allergiker kann durch den Vermieter nicht ausgeschlossen werden, dass das gebuchte Fahrzeug füreine vorherige Reise mit Haustieren genutzt wurde.
14. ReparaturenReparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs währendder Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 zzgl. Mehrwertsteuerohne weiteres, darüberhinausgehende Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftraggegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie derausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangelunverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. LandesspezifischeGegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
15. HaftungsfreistellungDer Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit einer vomMieter zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.500,00 pro entsprechendem Schadenfall von der Haftung freistellen. Sie Selbstbeteiligung wird bei Schadensfall zunächst mit der Kaution verrechnet,bevor darüberhinausgehende Forderungen gestellt werden. 17. Datenschutz, OrtungEine Speicherung von persönlichen Daten findet nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung statt,welche sich ebenfalls auf der Webseite des Vermieters befindet. Alle Fahrzeuge können per GPSgeortet werden.
18. Bei Unternehmen: GerichtsstandBei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Unternehmern ist der Gerichtsstand Düsseldorf. In allenanderen Fällen bemisst er sich nach den regulären gesetzlichen Bestimmungen.19. Europäische Online StreitschlichtungsstelleDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier zufinden ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Der Vermieter ist nicht verpflichtet und daher auch nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Salvatorische KlauselSollten Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, so tritt eine Bestimmung nach den gesetzlichenRegelungen ein, welche dem Ziel und Zweck der unwirksamen Bestimmung amnächsten reicht. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, das internationale Privatrecht findet keine Anwendung.Bis Bald,Ihre
Andrea Becker-Schulmeister & Ulrich Becker Sonstiges: Bei Unfall rufen Sie A. Becker-Schulmeister oder U. Becker an. Uli Becker: 0173.27899765
16. Haftung des Vermieters - Haftet der Vermieter aus Verletzung von Leib und Leben des Mieters, so ist seine Haftung ausdrücklich gegeben. Für alle anderen Schäden haftet er bei mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung. DerVermieter haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Dieser Ausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Vermieters. Die Verjährungsfrist für allevertraglichen Ansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leib und Leben. In diesem Falle beträgt die Frist 5 Jahre, ebenso aus anderen Gründen.